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Neue Leitlinien für mehr Nachhaltigkeit in Unternehmen

Datum 14.06.2023

Die OECD aktualisiert ihre Empfehlungen an multinationale Unternehmen im Bereich verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln.

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Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aktualisiert ihre Empfehlungen an multinationale Unternehmen im Bereich verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln.

Der OECD-Ministerrat hat in Paris die aktualisierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen angenommen. Die OECD-Leitsätze sind der wichtigste umfassende internationale Standard zur Förderung von verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln. Sie enthalten Empfehlungen an Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Beschäftigung, Menschenrechte, Offenlegung, Korruptionsbekämpfung, Wissenschaft & Technologie, Verbraucherschutz, Wettbewerb und Besteuerung. Viele Unternehmen, die nachhaltig handeln wollen, orientieren sich an diesen Leitsätzen.

Den globalen Herausforderungen entsprechend, standen insbesondere Umwelt- und Klimaaspekte, die digitale Transformation und soziale Aspekte im Fokus der Aktualisierung. Zentrale Änderungen sind:

  • Umfassende Konkretisierung der Erwartungen an Unternehmen im Umweltkapitel. Die Empfehlungen benennen beispielhaft die Umweltauswirkungen, die Unternehmen in den Blick nehmen sollen und formulieren im Einklang mit internationalen Zielen spezifische Empfehlungen beispielsweise zum Schutz von Klima, Biodiversität, sensiblen Ökosystemen und im Bereich nachhaltiger Produktion.
  • Aufnahme von Sorgfaltspflichtenempfehlungen im Kapitel Wissenschaft, Technologie und Innovationen, zum Beispiel zur Entwicklung, Finanzierung und Verkauf von Technologien.
  • Ausweitung des Korruptionskapitels, das sich nun auf alle Formen von Korruption erstreckt.
  • Besserer Schutz vulnerabler Gruppen, darunter auch der Schutz von Whistleblowern.

Für September 2023 planen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Veranstaltungen, um die Aktualisierung der Leitsätze vorzustellen und gemeinsam mit Stakeholdergruppen zu diskutieren.

Die OECD-Leitsätze sind rechtlich unverbindlich. Die Bundesregierung erwartet jedoch von deutschen und in Deutschland agierenden multinationalen Unternehmen, dass sie im Einklang mit den Leitsätzen handeln.

Weitere Informationen und Quelle:

Pressemitteilung des BMUV mit dem BMWK