SrOnlyNavigation

Firma in der Arbeitnehmerüberlassung unbefr. Erlaubnis aktuell nicht aktiv

Details

Beschreibung

Firma mit einer unbefristeten Erlaubnis seit 2000 für die Arbeitnehmerüberlassung.

Es handelt sich NICHT um eine VorratsGmbH.
Wichtig die aktuelle Rechtssprechung dazu:

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen folgte hier nun der Auffassung der Bundesagentur für Arbeit (v. 04.07.2024 – L 9 AL 169/22). Zwar sei die Gründung von Vorratsgesellschaften gesellschaftsrechtlich möglich; solche Mantelgesellschaften seien jedoch keine Arbeitgeber iSv § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, denen eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt werden könne.

Denn mit der Gründung von Vorratsgesellschaften würden die Prüfmöglichkeiten der Zuverlässigkeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG) unterlaufen. Da bei Kapitalgesellschaften auf die Zuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Organe abzustellen sei, setze die Prüfung der Zuverlässigkeit voraus, dass ein Geschäftsführer einer GmbH im Amt sei, der die Arbeitnehmerüberlassung verantworten werde.

Es können Softwareprogramme (Lohn/Faktura) speziell für die Arbeitnehmerüberlassung, sowie zur Kundengewinnung mit übernommen werden.

Der Firmenname ist "neutral" gehalten.

Standort :
  • Bayern
Branche :
  • Dienstleistung > Sonstige Dienstleistungen > Sonstige
Anzahl Mitarbeiter:
bis 5 Beschäftigte
Letzter Jahresumsatz:
Nicht veröffentlicht
Preisvorstellung:
über 50 - 250 Tsd. Euro
Internationale Tätigkeit:
Nein

Kontakt

Hinweis

Weder die Regionalpartner noch die KfW können Einfluss darauf haben, ob der Inseratsinhaber mit Ihnen Kontakt aufnimmt.

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

* Pflichtangabe

AGB und Datenschutzbestimmung *