Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis 30. April 2022 verlängert
Die Kredithöchstbeträge werden erneut angehoben.

Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022 und erhöhen erneut die Kreditobergrenzen. Hierdurch steht das großvolumige KfW-Sonderprogramm weiterhin Unternehmen aller Größen und Branchen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarf zur Verfügung.
Das KfW-Sonderprogramm ist am 23. März 2020 gestartet und leistet einen enormen Beitrag zur Abfederung der Corona-Krise. Zum Stichtag 25. November 2021 wurden Zusagen an über 145.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von über 52 Mrd. Euro getätigt. Vom KfW-Sonderprogramm profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.
Quelle und weitere Informationen:
Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums